DIE VORSORGE

DIE VORSORGE

VORSORGE, TESTAMENT UND ERBSCHAFT

Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten!

Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten!

Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

VORSORGE TREFFEN

Leben * Nachdenken * Vorsorgen

Leben * Nachdenken * Vorsorgen

Vorsorgen? – Warum?
Häufig kommen Menschen zu uns, die sich schon zu Lebzeiten mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen wollen.

Manche, weil sie bestimmte Wünsche, bestimmte Vorstellungen haben und sicher gehen möchten, dass diese nach ihrem Tod auch erfüllt werden. Manche weil sie dafür sorgen möchten, dass die finanziellen Dinge geklärt sind, dass ihre Familie durch den Verlust nicht auch noch damit belastet wird.

Manchmal kommen Menschen auch, weil sonst niemand da ist, der für die Durchführung der Bestattung sorgen kann.

Und manche möchten einfach mit jemanden reden der Bescheid weiß, der beraten und begleiten kann und der nicht emotional belastet ist, sondern zuhören und die ganzen unterschiedlichen Gefühle mit aushalten kann.

Was auch immer die Gründe sind es lebt sich leichter, wenn die letzten Dinge geregelt sind.

VORSORGEFÜHRER & -VERTRAG

Ihre persönliche Bestattungsvorsorge

Ihre persönliche Bestattungsvorsorge

Regeln Sie alle Fragen rund um Ihre Bestattung – selbstbestimmt und zu Lebzeiten

Sind Sie vielleicht in einer Lebenssituation in der Sie wissen, dass das was kommen wird, geregelt werden muss? Sie wollen Vorsorge treffen, sind sich selbst aber noch nicht ganz sicher?

Lassen Sie sich zur Unterstützung unseren persönlichen Vorsorgeführer zukommen.

Darin haben Sie die Möglichkeit einzutragen, was Ihnen wichtig ist und sich darüber zu informieren, an was alles gedacht werden muss.

Bitte füllen Sie unverbindlich unser Formular aus. Wir senden Ihnen umgehend Ihren persönlichen Vorsorgeführer zu.

VORSORGEFÜHRER ANFORDERN

Gerne begrüßen wir Sie in unseren Beratungsräumen und beraten Sie zu all Ihren Möglichkeiten. Investieren Sie Ihre Zeit in ein unverbindliches Gespräch mit uns. Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Charlotte Klinghoffer – Geschäftsführerin

    Sicherheitsfrage*:

    HINWEIS:
    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@zur-ruhe.de widerrufen. Mit "*" markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

    TESTAMENT & ERBSCHAFT

    Den Nachlass so regeln wie man will!

    Den Nachlass so regeln wie man will!

    Testament – später einmal
    Sind Sie vielleicht in einer Lebenssituation in der Sie wissen, dass das was kommen wird, geregelt werden muss? Sie wollen Vorsorge treffen, sind sich selbst aber noch nicht ganz sicher?

    Der Gesetzgeber regelt die Aufteilung der Erbschaft abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis der Angehörigen bzw. vom Gütestand des Ehepartners. Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt oder verheiratet waren, erben grundsätzlich nichts. Sind keine Erben vorhanden, so erbt der Staat.

    Ein häufiges Missverständnis: auch bei kinderlosen Ehepaaren erbt der überlebende Partner nicht automatisch den gesamten Nachlass. Andere Verwandte des Verstorbenen werden vom Gesetzgeber auch bedacht.

    Mit einem Testament kann man (fast) alles so festlegen, wie man es möchte: Andere Erben, andere Verteilung sowie Auflagen. Man kann auch ein Testament jederzeit widerrufen oder ändern.

    Was ist zu beachten?
    Ein Testament zu verfassen kann einfach sein, aber es gibt ein paar Regeln, die man berücksichtigen muss bzw. sollte, damit das Testament gültig ist und keine Unklarheiten bei den Erben hinterlässt:

    • Der Verfasser muss es von Anfang bis Ende handschriftlich schreiben (Ausnahme: Notarielles Testament)
    • Es muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
    • Es sollte die Überschrift „Testament“ tragen.
    • Ausstellungsort und Datum müssen vermerkt sein.
    • Es sollte gut und überlegt aufbewahrt werden.
    • Bei Immobilienbesitz empfiehlt sich ein notarielles Testament.
    • Bei größeren Vermögen sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
    • In Zweifelsfällen immer einen Rechtsanwalt oder einen Notar konsultieren.

    Bitte hinterlassen Sie keine wichtigen Informationen bezüglich der Bestattung in Ihrem Testament. Das Testament wird normalerweise erst bis zu 6 Wochen später eröffnet.

    Kommen Sie auf uns zu. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar!

    07191/343536

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